Bitte beachten Sie, dass die Pflicht zur Prüfungsanmeldung auch dann besteht, wenn der Erstversuch aufgrund von Krankheit entschuldigt wurde.
Sportstudierende können sich ab dem SoSe 2024 bis zu 7 Tage vor einem Erst-Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen wieder von der Prüfung abmelden:
Beachten Sie, dass diese Regelung nicht für alle JGU-Institute gilt (erkundigen Sie sich ggf. beim Studienbüro Ihres Zweit-/Drittfachs).
Kann krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilgenommen werden und die 7-Tagefrist ist bereits unterschritten, ist dies mit dem Formblatt Attest für den Krankheitsnachweis durch einen Arzt / eine Ärztin nachzuweisen. Das ausgefüllte Formblatt ist spätestens 3 Werktage nach dem Prüfungstermin im Original an das Studienbüro Sport zu schicken.
Die JOGUStINE-Anmeldung zu den Prüfungen am Mainzer Sportinstitut erfolgt in der allgemeinen Prüfungsanmeldephase der JGU: Montag, 06.01. (ab 13:00h) bis Montag, 20.01.2024 (bis 13:00h).
Nachmeldungen können von Studienbüro Sport nicht vorgenommen werden.
WICHTIG! Sie können an Prüfungen erst teilnehmen, wenn Sie alle Veranstaltungen absolviert haben, die Gegenstand der Prüfung sind (siehe Prüfungsordnung oder Modulhandbuch Ihres Studienganges).
Sobald Sie eine Prüfung trotz Krankheit antreten, wird diese Krankheit grundsätzlich nicht mehr als Rücktrittsgrund anerkannt. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie ein entsprechendes Attest vorlegen können. Wenn Sie sich also in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung an einer Prüfung beteiligen, nehmen Sie auch das damit verbundene Risiko eines Misserfolgs auf sich und können sich nicht auf eine etwaige Prüfungsunfähigkeit berufen.
Wenn Sie sich zu einer Fachdidaktikprüfung anmelden, sind Theorie und Praxis gemeinsam zu absolvieren (beide Prüfungsteile gelten als eine Prüfung). Die Möglichkeit, den praktischen Teil zu schieben, besteht nicht.
Detaillierte Informationen zu den Prüfungsinhalten erhalten Sie bei den Lehrkräften der Fachdidaktik.
Zur Vorbereitung auf die fachdidaktischen Prüfungen bietet das Mainzer Sportinstitut Tutorien (s. Tutorien am Sportinstitut & Individuelles Üben).
Alle wichtigen Informationen zum Verfahrensablauf bei Bachelor- und Master- Arbeiten finden Sie hier:
Das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (HPL) ist zuständig für die Bachelorarbeit im B.Ed. „Sport” und die Masterarbeit im M.Ed. „Sport“ und das Zentrales Prüfungsamt des FB 02 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist zuständig für die Bachelorarbeit im B.A. „Sport und Sportwissenschaft” und die Masterarbeit im M.Sc. „Sportwissenschaft”
Die studiengangspezifischen Info-Blätter im Downloadbereich werden zur Zeit überarbeitet. Lesen Sie sich bitte zuerst die entsprechenden Paragraphen in der für Ihren Studiengang gültigen Prüfungsordnung durch. Wenn dann noch Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Prüfungsamtes wenden oder an an Ihr Studienbüro Sport.