Anerkennung der Sporteignungsprüfung anderer Universitäten

 

Wegweiser:

 

  • Option B: Sporttest an einer anderen Universität erfolgreich absolviert?
    Falls Sie an einer anderen Universität die Sporteignungsprüfung bestanden haben, die an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) anerkannt wird (siehe unten) und nicht älter als zwei Jahre ist, ist ein Sportstudium an der JGU möglich.
    In diesem Fall ist für die Bewerbung an der JGU eine Anerkennung dieser Eignungsprüfung erforderlich. Dazu stellen Sie einfach einen
    Antrag auf Anerkennung.

 

  • Option C: Sporttest noch nicht bestanden?
    Sie haben die Möglichkeit, an einer anderen Universität den Sporteignungstest zu absolvieren, der von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) auf Antrag anerkannt wird. Eine Liste der Universitäten, deren Prüfungen wir anerkennen, finden Sie weiter unten.
    Hier einige Beispiele für den Studienstart im SoSe 2026 (folgende Angaben können sich ändern – besser direkt auf den Universitäts-Webseiten informieren)
    Ruhr-Universität Bochum│ Termin: 05./06. März 2026 │ Anmeldefrist: 10.11.2025 - 15.01.2026
    Universität Koblenz│ Termin: 31. März 2026 │ Anmeldefrist: 06.01. - 17.03.2026
    RPTU Kaiserslautern│Termin: 30. Januar │ Anmeldefrist: 02.12.2025 - 18.01.2026

 

Bewerberinnen und Bewerber für Sport / Sportwissenschaft (B.A. und B.Ed.) haben an der JGU die Möglichkeit, den Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung nachzureichen.
Bei der Bewerbung für die Zulassung:

- zum Sommersemester (Bewerbungsfrist 15.1.): bis zum 31. März*
- zum Wintersemester (Bewerbungsfrist 15.7.): bis zum 30. September*

*Um diese Frist zu wahren, sollte Ihr Antrag auf Anerkennung ca. eine Woche vorher bei uns im Studienbüro Sport eingehen.

 


Planungssicherheit für Sie – wichtig zu wissen!

Da es aktuell keinen NC (Numerus clausus) für unsere Fächer Sport (B.Ed.) bzw. Sport und Sportwissenschaft (B.A.) gibt, erhalten alle Bewerber*innen mit gültiger Hochschulzugangsvoraussetzung und Sporteignungsprüfung auch eine Zulassung, sofern die Bewerbung fristgereicht erfolgte.

 

Welche Sporttests anderen Universitäten werden derzeit an der JGU anerkannt und was ist zu tun?

Die Eignungsprüfung der Universität Koblenz wird direkt anerkannt.

D.h. bis zum 15.01. bzw. 15.07. laden Sie im Rahmen Ihrer JGU-Bewerbung den Nachweis aus Koblenz direkt im Online-Bewerbungsportal als PDF hoch.

Nach dem 15.01. bzw. 15.07. (oder wenn Sie die Online-Bewerbung bereits abgeschickt/abgeschlossen haben) schicken Sie den Nachweis als PDF-Anhang zusammen mit Ihrer Bewerbungsnummer per E-Mail an die die JGU-Bewerbungs- und Zulassungsstelle: ImmaJGU@uni-mainz.de.
Beachten Sie dabei die Nachreichfristen (31.03. bzw. 30.09.), und dass die Mailadresse ImmaJGU@uni-mainz.de ausschließlich für das Nachreichen fehlender Unterlagen zu nutzen ist.


Der Sporttest der Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) wird in einem verkürzten Verfahren anerkannt.

Das bedeutet, die RPTU übermittelt dem Mainzer Sportinstitut diejenigen Teilnehmer*innen, die den Test an der RPTU bestanden und bei der Anmeldung zum Sporttest JGU-Mainz als Wunschstudienort angegeben haben. Anhand dieser Informationen erstellen wir eine Anerkennung und schicken Ihnen diese per E-Mai mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen zu. Da uns mitunter nicht alle Daten für eine Anerkennung übermittelt werden, empfehlen wir Ihnen, sich nach dem RPTU-Sporttest mit uns in Verbindung zu setzen (sporteignungspruefung@uni-mainz.de).

Achtung! An der RPTU gibt es in der Regel eine Kapazitätsgrenze, d.h. nicht jede Anmeldung erhält auch einen Startplatz (vorgezogen werden mitunter Bewerber*innen mit Wunschstudienort Kaiserslautern/Landau). Erhält man einen Startplatz und der RPTU-Sporttest wurde bestanden, empfehlen wir dringend sich nach dem Test schnellstmöglich mit uns in Verbindung zu setzen, um die Anerkennung vorzunehmen, da diese nicht automatisch erfolgt.

Neben den Sporteignungsprüfungen der rheinland-pfälzischen Universitäten erkennt die JGU Mainz auf Antrag derzeit die Eignungsprüfung folgender wissenschaftlicher Hochschulen an:


Um die Anerkennung Ihrer Sporteignungsprüfung zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Laden Sie den Antrag auf Anerkennung externer Eignungsprüfungen herunter und füllen Sie ihn aus.
  • Senden Sie uns per E-Mail (sporteignungspruefung@mainz.de) folgende Unterlagen/Angaben zu (Punkt 1 und 2 als PDF-Anhang):
    1. Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung,
    2. eine Kopie Ihrer bestandenen Sporteignungsprüfung und
    3. Ihre JGU-Bewerbungsnummer (sofern bereits vorhanden).

Wie geht es dann weiter?

Falls Sie uns in der E-Mail Ihre JGU-Bewerbungsnummer mitgeteilt haben, senden wir die Anerkennung direkt an die JGU-Bewerbungs- und Zulassungsstelle; dort kümmert man sich um Ihre Zulassung. Dabei setzen wir Sie in Kopie, so dass Sie über den aktuellen Stand informiert sind.

Wenn Sie noch keine JGU-Bewerbungsnummer haben sollten, schicken wir Ihnen ihre Anerkennung und weiteren Informationen an Ihre E-Mailadresse.

Bitte beachten Sie noch folgende Punkte:

Eignungstests auswärtiger Hochschulstandorte, die auf Ersatzleistungen jedweder Art basieren (z.B. Deutsches Sportabzeichen), finden an der JGU grundsätzlich keine Anerkennung.

Bei Vorliegen einer amtlich dokumentierten körperlichen Behinderung (vgl. § 8 der Eignungsprüfungsordnung) findet hier vor Ort eine jeweilige Einzelprüfung des Falles statt.

Der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Eignungstests an einem der vorgenannten auswärtigen Hochschulstandorte findet nur dann Anerkennung, wenn er tatsächlich an der den Nachweis ausstellenden Hochschule durchgeführt wurde. Es ist also nicht möglich, sich eine bestandene Sporteignungsprüfung von einer hier nicht genannten Universität an einer der gelisteten Universitäten anerkennen zu lassen und diese Anerkennung an der JGU Mainz zur Anerkennung vorzulegen.