Anerkennung von Eignungsprüfungen auswärtiger wissenschaftlicher Hochschulen

 

Für Bewerbungen wird den Bewerberinnen und Bewerbern für Sport (B.A. und B.Ed.) die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung nachzureichen. Bei der Bewerbung für die Zulassung:
- zum Sommersemester (Bewerbungsfrist 15.1.): bis zum 31. März
- zum Wintersemester (Bewerbungsfrist 15.7.): bis zum 30. Sept.


Die Eignungsprüfungen der beiden anderen rheinland-pfälzischen Universitäten: der rheinland-pfälzisch technischen Universität Kaiserslautern-Landau und an der Universität Koblenz werden in einem verkürzten Verfahren anerkannt. Hierzu ist es ausreichend, dass Sie Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz für das Fach Sport/Sportwissenschaft eine amtlich beglaubigte  Kopie des Nachweises über die in Kaiserslautern oder Koblenz/Landau bestandene Sporteignungsprüfung beifügen (s. auch FAQs). Neben den Sporteignungsprüfungen der Universitäten in Rheinland-Pfalz erkennen wir Sporteignungsprüfungen weiterer wissenschaftlicher Hochschulen auf Antrag an.

Universitäten, deren Sporteignungsprüfungen wir auf Antrag anerkennen (solange die Prüfung nicht im Jahr 2022 unter Corona-Bedingungen stattfand)

      • Alle bayerischen Universitäten
      • Deutsche Sporthochschule Köln
      • Ruhr-Universität Bochum
      • Universität Leipzig
      • Universität Potsdam
      • Universität Rostock
      • Friedrich-Schiller-Universität Jena
      • Universität Erfurt (zusätzlich einzureichen: Rettungsschwimmabzeichen Silber)
      • Universität Halle

Sofern Sie die Sporteignungsprüfung an einer der gelisteten Universitäten bestanden haben und diese für die Bewerbung um einen Studienplatz Sport/Sportwissenschaft in Mainz anerkennen lassen wollen, verwenden Sie bitte den Antrag auf Anerkennung externer Eignungsprüfungen.

Bei erfolgter Anerkennung erhalten Sie von uns einen Anerkennungsnachweis, den Sie Ihrer Onlinebewerbung beim Studierendensekretariat der Universität Mainz hinzufügen. Für die Onlinebewerbung zum Sportstudium werden nur die Nachweise der rheinland-pfälzischen Universitäten anerkannt und die vom Institut für Sportwissenschaft der Universität Mainz ausgestellten Anerkennungsnachweise.

  • Beispiel: Sie bestehen die Sporteignungsprüfung an der Universität Leipzig. Eine amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises aus Leipzig legen Sie uns zur Anerkennung vor und erhalten von uns einen Anerkennungsnachweis. Diesen Anerkennungsnachweis laden Sie bei der Onlinebewerbung um einen Studienplatz Sport/Sportwissenschaft zusammen mit Ihren restlichen Bewerbungsunterlagen hoch. Bei der Einschreibung legen Sie diesen Anerkennungsnachweis dann noch einmal im Original (d.h. die Papierversion) vor. Den Nachweis über die Sporteignungsprüfung der Universität Leipzig bewahren Sie zur Sicherheit bei Ihren Unterlagen auf.

Der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Eignungstests an einem der vorgenannten auswärtigen Hochschulstandorte findet nur dann Anerkennung, wenn er tatsächlich an der den Nachweis ausstellenden Hochschule durchgeführt wurde. Es ist also nicht möglich, sich eine bestandene Sporteignungsprüfung von einer hier nicht genannten Universität an einer der gelisteten Universitäten anerkennen zu lassen und diese Anerkennung in Mainz zur Anerkennung vorzulegen.
Eignungstests auswärtiger Hochschulstandorte, die auf Ersatzleistungen jedweder Art basieren (z.B. Deutsches Sportabzeichen), finden grundsätzlich keine Anerkennung.
Bei Vorliegen einer amtlich dokumentierten körperlichen Behinderung (vgl. § 8 der Eignungsprüfungsordnung) findet hier vor Ort eine jeweilige Einzelprüfung des Falles statt.