Sportstätten am Mainzer Sportinstitut

Download: Nutzungsbroschüre der Sportstätten des Instituts für Sportwissenschaft 

 

Die Ausgabe von Geräten erfolgt nur an Sportstudierende nach Vorzeigen der Studienbescheinigung Sport (auf dem Handy oder als Papierausdruck) und unterzeichnetem Ausleihschein. Ohne diesen Nachweis ist die Nutzung der Sportstätten verboten. Die Hallenwarte sind angewiesen, Personen ohne Nachweis der Halle zu verweisen.

Die Nutzung der Sportstätten durch Sportstudierende erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich

      • im Rahmen sogenannter freier Übungszeiten oder
      • im Rahmen der eigenständigen Nutzung bei freien Kapazitäten und somit
      • ohne Betreuung durch einen Dozenten/eine Dozentin.

Für Schäden, insbesondere Verletzungen, die sich im Rahmen sogenannter freier Übungszeiten bzw. der Nutzung von Sportstätten bei freien Kapazitäten ereignen, wird Ihnen kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, Andernach, gewährt.

Heilbehandlungskosten werden im Rahmen Ihres jeweiligen Versicherungsvertrages durch Ihre persönliche Krankenversicherung übernommen.
Bitte weisen Sie erforderlichenfalls Ihren behandelnden Arzt/Ihre behandelnde Ärztin darauf hin, dass Sie sich im Rahmen einer eigenverantwortlichen sportlichen Betätigung an der Universität Mainz verletzt haben, nicht im Rahmen einer universitären Veranstaltung.

Der Grund, weshalb ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz in den vorstehenden Fällen versagt wird, liegt darin, dass die Unfallkasse Rheinland-Pfalz sportliche Betätigungen, die der Verbesserung der eigenen sportlichen Fertigkeiten dienen und außerhalb betreuter universitärer Veranstaltungen stattfinden, dem Bereich der "persönlichen Hausaufgabenerledigung" zuordnet. Der Umstand, dass Ihnen eine solche Möglichkeit in Räumlichkeiten der Universität gegeben wird, ändert an dieser Einordnung nichts.

Sofern Sie auch für diese persönlich zu verantwortenden Tätigkeiten einen Unfallversicherungsschutz wünschen, bedarf es des Abschlusses einer privaten Unfallversicherung. Der Universität ist es verwehrt, Ihnen zum Abschluss einer solchen Versicherung zu raten bzw. von dem Abschluss einer solchen Versicherung abzuraten. Letztlich müssen Sie persönlich für sich entscheiden, ob Sie einen weitergehenden Anspruch wünschen. Sollten Sie den Abschluss einer privaten Unfallversicherung erwägen, prüfen Sie bitte anhand der jeweiligen Bedingungen der Versichungsgesellschaften den Versicherungsumfang und die Voraussetzungen des Versicherungseintrittes.

Während Ihre persönliche Krankenversicherung sämtliche erforderlichen Heilbehandlungskosten, auch Kosten medizinisch erforderlicher Rehabilitationsmaßnahmen, im Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrages übernimmt, übernimmt eine Unfallversicherung (nach Maßgabe des Versicherungsvertrages) neben Heilbehandlungskosten auch weitere Kosten und/oder Schäden, die sich insbesondere aus einer verletzungsbedingten (teilweisen) Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit ergeben können. Mit anderen Worten, sollte eine Verletzung zu einer dauerhaften (teilweise) geminderten Erwerbsfähigkeit führen, kann Ihnen aus Ihrer Unfallversicherung ein (anteiliger) Rentenanspruch erwachsen.

Studierenden, die nicht im Fach Sport eingeschrieben sind,
ist die freie Nutzung der Sportstätten nicht gestattet.