Der Sporteignungstest hat es in sich. Im Durchschnitt bestehen lediglich 40% den sportlichen Prüfungsmarathon. Eine gute Vorbereitung ist somit das A und O – eine Möglichkeit stellt der Sporteignungstest-TrainingDay der Mainzer Sportfachschaft dar.
Die Teilnehmer*innen an der Sporteignungsprüfung am 28. April 2025 haben am Samstag, den 05. April 2025 die Möglichkeit, am Mainzer Sportinstitut einzelne Prüfungsdisziplinen auszuprobieren.
Die Idee ist es, die in der Prüfung verlangten Übungen (außer Schwimmen und der 3.000m-Lauf) zu zeigen und – unter Anleitung der Studierenden der Fachschaft – einzuüben. Teilnehmer*innen werden die Knackpunkte der Prüfungselemente und die Übungsmöglichkeiten kennen lernen.
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- Der TraingDay findet von 10:30-13:30 Uhr in den Sportanlagen des Sportinstituts auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität statt. Dort werden alle Prüfungsstationen, die von Sportstudierenden in Kleingruppen erklärt werden, und eine Theke mit Essen und Getränke aufgebaut sein. Je nach Interesse und Ermüdungszustand können die Stationen rund drei Stunden genutzt werden.
- Im Anschluss lädt die Fachschaft zum Get Together ein. Hier hat man die tolle Gelegenheit, sich mit Sportstudenten und solche, die es werden wollen, über die Eignungsprüfung hinaus über das Sportstudium auszutauschen.
- Rund zwei Wochen vor dem TrainingDay erhalten alle Teilnehmer*innen noch eine Mail mit weiteren Informationen.
- Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist begrenzt! Es gilt die zeitliche Reihenfolge der Überweisungen der Teilnehmergebühr von 20,- Euro (eine Erstattung ist bis zu sieben Tagen vor der Veranstaltung möglich; siehe Teilnahmebedingungen). Zu beachten ist, dass eine Anmeldung erst durch die Überweisung der Teilnahmegebühr erfolgreich ist.
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- Mit der Anmeldung durch die Überweisung der Teilnahmegebühr wird bestätigt, dass die/der Teilnehmer*in gesund und sportlich belastbar ist.
- Die Teilnahme am TrainingDay am Mainzer erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird vom Veranstalter für die Teilnehmer*innen kein Versicherungsschutz vorgehalten.
- Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist bei der Veranstaltung begrenzt. Es gilt die zeitliche Reihenfolge der Überweisungen der Teilnehmergebühr.
- Sollte die Veranstaltung aufgrund zu weniger Anmeldungen nicht zustande kommen, wird eine schriftliche Absage verschickt und die Teilnahmegebühr erstattet. Einen Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht in jedem Fall nicht.
- Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist bis zu sieben Tagen vor der Veranstaltung möglich.