Ab dem fünften Fachsemester ist es Ihnen möglich parallel zum lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang Sport als drittes Fach zu studieren und dieses nach dem 1. Staatsexamen mit einer Erweiterungsprüfung abzuschließen. Die Teilnahme an der Erweiterungsprüfung befähigt Sie zur Erteilung von Unterricht in Ihrem Drittfach Sport an Gymnasien. Der Studiengang "Erweiterungsprüfung (B.Ed./M.Ed.)" wird mit einem Zertifikat abgeschlossen.
Auch für das Erweiterungsfach Sport wird die bestandene Eignungsprüfung vorausgesetzt.
Auch für das Erweiterungsfach Sport wird die bestandene Eignungsprüfung vorausgesetzt.
Abschluss: | Zertifikat für die Lehrbefähigung im Lehramt an Gymnasien |
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Studienzeit: | Die Einschreibung endet spätestens vier Semester nach dem erfolgreichen Ablegen der letzten Prüfung im lehramtsbezogenen Masterstudiengang. |
Falls die Einschreibung nach einem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudium erfolgt, ist sie auf vier Semester befristet. | |
Studienbeginn: | Winter- und Sommersemester (bevorzugt zum WiSe) |
Zulassungsbedingungen: | Eignungsprüfung in allen Fachsemestern universitätsintern zulassungsbeschränkt Abgeschlossenes viertes Fachsemester in einem Studienfach des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs oder die erfolgreich abgelegte Bachelorprüfung gemäß § 3 Abs. 3 der Landesverordnung gemäß Satz 1 |
Bewerbung: | Wenn Sie sich für das Erweiterungsfach Sport einschreiben möchten, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen. |
Bewerbungsfrist: | Bewerbungsfristen |
Prüfungsordnung: | Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung aller Prüfungen. Prüfungsordnung Erweiterungsprüfung |
Modulhandbücher: | Die Modulhandbücher enthalten ausführliche Informationen zu Umfang, Dauer, Lernzielen, Schlüsselqualifikationen, Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen, die innerhalb der Module zu erbringen sind. Entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung, welche Module des Bachelor of Education und des Master of Education Sie absolvieren müssen. Modulhandbuch B.Ed. Modulhandbuch M.Ed. |
Besonderheit | |
Förderung von Spitzensportlern: | In der Hochschulauswahlsatzung ist geregelt, dass Leistungssportler bei der Zulassung zum Studiengang Bachelor of Education „Sport” einen Bonus erhalten (Stand: 2014). |