sporteignungspruefung@uni-mainz.de
Bitte beachten Sie, dass im § 8 von einer amtlich dokumentierten Behinderung die Rede ist. In Anlehnung an das Bundessozialhilfegesetz (BSHG §124) ist eine nicht nur vorübergehende erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit gemeint, die auf dem Fehlen oder auf Funktionsstörungen von Gliedmaßen oder auf anderen Ursachen beruht.
Die Universitäten, deren Sporteignungsprüfungen wir anerkennen (siehe Anerkennung externer Eignungsprüfungen), prüfen jedoch an anderen Terminen, so dass Sie dort einen erneuten Versuch unternehmen können, die Sporteignungsprüfung zu bestehen, anerkennen zu lassen und fristgerecht vorlegen zu können.
Bei einer Bewerbung für die Zulassung zum Sommersemester (Bewerbungsfrist 15.1.) können Sie die Bestätigung Ihrer bestandenen Eignungsprüfung bis zum 31. März nachreichen; bei Bewerbungen zum Wintersemester (Bewerbungsfrist 15.7.) bis zum 30. September.
6. Was bedeutet ″amtlich beglaubigt″?Bitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren
Amtliche Beglaubigungen dürfen nicht vorgenommen werden von: Wohlfahrtsverbänden, Pfarrämtern, Dolmetschern, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, dem AStA, Studentenwerk u.a.
Schulen, staatliche Studienkollegien, Universitäten oder Übersetzer dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.
Im Ausland sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: Die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden. Bei fremdsprachigen Zeugnissen kann es zu Schwierigkeiten kommen. Wenden Sie sich dann bitte an Ihr Konsulat oder die Botschaft Ihres Landes.
- zum Sommersemester (Bewerbungsfrist 15.1.): bis zum 31. März
- zum Wintersemester (Bewerbungsfrist 15.7.): bis zum 30. September
Bei genügend Interessierten bieten Studierende der Fachschaft Sport einige Wochen vor der Eignungsprüfung einen Sporteignungstest-TrainingDay an.
Ein Beispiel: Sie möchten sich zum Sommersemester 2026 bewerben. Die Bewerbungsfrist dafür läuft am 15.01.2026 ab. Maßgeblich für die Bewertung ‚nicht älter als zwei Jahre‘ ist der Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist (hier: 15.01.2026) und der Monat in dem die Sporteignungsprüfung absolviert wurde. Ihre Sporteignungsprüfung dürften Sie somit frühestens im Januar 2024 bestanden haben. Früher bestandene Eignungsprüfungen sind für Ihre Bewerbung an der JGU Mainz ungültig.