Häufig gestellte Fragen zur Sporteignungsprüfung (FAQ)

 

Damit wir den Tag der Eignungsprüfung für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer besser planen können, melden Sie sich bitte per Email bei der Verwaltung des Instituts für Sportwissenschaft ab:
sporteignungspruefung@uni-mainz.de

Bei Vorliegen einer amtlich dokumentierten körperlichen Behinderung (vgl. § 8 der Eignungsprüfungsordnung) findet hier vor Ort eine jeweilige Einzelprüfung des Falles statt.
Bitte beachten Sie, dass im § 8 von einer amtlich dokumentierten Behinderung die Rede ist. In Anlehnung an das Bundessozialhilfegesetz (BSHG §124) ist eine nicht nur vorübergehende erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit gemeint, die auf dem Fehlen oder auf Funktionsstörungen von Gliedmaßen oder auf anderen Ursachen beruht.
In Mainz finden keine Nachholprüfungen statt. Es werden zwei Eignungsprüfungstermine im Jahr angeboten: gewöhnlich im April/Mai und Okt./Nov.

Die Universitäten, deren Sporteignungsprüfungen wir anerkennen (siehe Anerkennung externer Eignungsprüfungen), prüfen jedoch an anderen Terminen, so dass Sie dort einen erneuten Versuch unternehmen können, die Sporteignungsprüfung zu bestehen, anerkennen zu lassen und fristgerecht vorlegen zu können.

Bei einer Bewerbung für die Zulassung zum Sommersemester (Bewerbungsfrist 15.1.) können Sie die Bestätigung Ihrer bestandenen Eignungsprüfung bis zum 31. März nachreichen; bei Bewerbungen zum Wintersemester (Bewerbungsfrist 15.7.) bis zum 30. September.

Entweder die nächste Eignungsprüfung in Rheinland-Pfalz abwarten (wobei Sie dann evtl. erst später mit dem Studium beginnen können), oder die Sporteignungsprüfung an einer der Universitäten außerhalb von Rheinland-Pfalz ablegen, deren Prüfung wir anerkennen (siehe Anerkennung auswärtiger Sporteignungsprüfungen)
Für das verkürzte Anerkennungsverfahren für die Sporteignungsprüfungen der rheinland-pfälzischen Universitäten fügen Sie einfach eine amtlich beglaubigte Kopie der bestandenen Eignungsprüfung Ihren Bewerbungsunterlagen um einen Studienplatz in Mainz bei.
Zuständig hierfür sind Gemeindeverwaltungen (z.B. Bürgerbüro, Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher), Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, zudem Gerichte und Notare.

Amtliche Beglaubigungen dürfen nicht vorgenommen werden von: Wohlfahrtsverbänden, Pfarrämtern, Dolmetschern, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, dem AStA, Studentenwerk u.a.

Schulen, staatliche Studienkollegien, Universitäten oder Übersetzer dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.

Im Ausland sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: Die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden. Bei fremdsprachigen Zeugnissen kann es zu Schwierigkeiten kommen. Wenden Sie sich dann bitte an Ihr Konsulat oder die Botschaft Ihres Landes.

Für Bewerbungen ab dem Sommersemester 2019 wird den Bewerberinnen und Bewerbern für Sport (B.A. und B.Ed.) die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung nachzureichen. Bei der Bewerbung für die Zulassung:
- zum Sommersemester (Bewerbungsfrist 15.1.): bis zum 31. März
- zum Wintersemester (Bewerbungsfrist 15.7.): bis zum 30. September
Am Institut für Sportwissenschaft und im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsports der Universität Mainz stehen aus versicherungstechnischen Gründen keine Übungszeiten zum selbständigen Üben zur Verfügung.
Bei genügend Interessierten bieten Studierende der Fachschaft Sport einige Wochen vor der Eignungsprüfung einen Sporteignungstest-TrainingDay an.
Bei Bewerbungen mit der Bewerbungsfrist 15.01. / 15.07. darf das früheste Datum der bestandenen Sporteignungsprüfung im Januar/Juli des vorletzten Jahres liegen.

Ein Beispiel: Sie möchten sich zum Sommersemester 2026 bewerben. Die Bewerbungsfrist dafür läuft am 15.01.2026 ab. Maßgeblich für die Bewertung ‚nicht älter als zwei Jahre‘ ist der Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist (hier: 15.01.2026) und der Monat in dem die Sporteignungsprüfung absolviert wurde. Ihre Sporteignungsprüfung dürften Sie somit frühestens im Januar 2024 bestanden haben. Früher bestandene Eignungsprüfungen sind für Ihre Bewerbung an der JGU Mainz ungültig.

Die aktuelle Ordnung ist eine gemeinsame Ordnung aller Universitäten in Rheinland-Pfalz. Im Anhang der Ordnung für die Eignungsprüfung (Voraussetzung) werden Prüfungsaufgaben beschrieben, die an den anderen rheinland-pfälzischen Universitäten eingesetzt werden. Diese Unterschiede in den Prüfungsaufgaben ergeben sich aus unterschiedlichen Raum- und Geräteausstattungen der einzelnen sportwissenschaftlichen Institute.